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Monat: Juni 2018

Freiwillige Feuerwehr Kirch-Göns nimmt Melder wieder auf

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Der 1. Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns teilt mit, dass die Einsatzabteilung zum 01.07. die Melder wieder aufnehmen wird. Dies gilt bis zu einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Kirch-Göns in diesem Jahr.
Zu diesem Entschluss ist die Feuerwehr gekommen, weil sie damit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung gerecht werden will.
Die Frauen und Männer der Kirch-Gönser Feuerwehr hoffen, dass nun nach vielen und langen Überlegungen und Beratungen eine für die Kirch-Gönser Wehr und Bevölkerung gute Entscheidung getroffen werden kann. Sie möchte damit auch der teilweisen Auffassung, die Politik würde erpresst, entgegen wirken, wobei sich den Aktiven die Frage gestellt hat, was ein Streik mit Erpressung zu tun hat? Das Streikrecht ist ein demokratisches Grundrecht, was auch den Politikern in Butzbach nicht fremd sein sollte.

Behörde hat faktisch ihr ‚Go‘ gegeben

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KIRCHENGRUNDSTÜCK – Bodengutachter sieht kein Risiko bei Errichtung des Kirch-Gönser Stützpunkts

BUTZBACH (thg). „Der gesunde Menschenverstand sagt, auf der Fläche ist nichts zu erwarten; aber es ist nicht ausgeschlossen, dass punktuell etwas da ist.“ Dr. Frank Fechner stellte am Montag in der Mehrzweckhalle Nieder-Weisel drei Ausschüssen seine Bodenuntersuchungen des Kirch-Gönser Kirchengrundstücks vor, das als Fläche für den Feuerwehrstützpunkt Butzbach Nord vorgesehen ist. Zuletzt hatte er im Februar eine Rasteruntersuchung unternommen, auf die sich seine Aussage bezog. Und er unterstrich, bezugnehmend auf ein Schreiben der eingeschalteten Behörde: „Das Regierungspräsidium (RP) hat faktisch sein ‚Go‘ gegeben.“ Eine Bebauung des Grundstücks wäre damit erlaubt.

Nach dem Ölunfall oberhalb des Grundstücks in den 70er Jahren fand der Gutachter ab einer Tiefe von etwa zwei bis 4,50 Metern unter der Geländekante Bereiche mit Mineralöl-Belastung. „Öl ist da, aber nicht dramatisch viel“, sagte er und bezog sich auf seine erste Untersuchung von vor zwei Jahren. Bis in neun Meter Tiefe waren Proben entnommen worden. Nach der Untersuchung der möglichen Wasserlöslichkeit der Schadstoffe habe das RP „keinen Handlungsbedarf“ festgestellt.

Stelle man nun die Frage nach dem „Stadtsäckel“, so Fechner, erwarte er keine hohen Entsorgungskosten für den Aushub beim Bau. Das Gebäude werde flach gegründet und bis zu einem Meter tief sollte der Boden unbelastet sein, so seine Einschätzung. Das Feuerwehrhaus erhalte eine Plattengründung, sie gehe bis 80 Zentimeter tief. Die Belastung sei „nicht nennenswert, damit der Aushub wohl in der Klasse Z0 einzustufen und damit nicht als kontaminiertes Material zu entsorgen sei. Auch der Druck eines Feuerwehrhauses auf das Erdreich werde nicht dafür sorgen, dass die Schadstoffe im Boden bis ins Grundwasser vordringen, so Fechners Einschätzung.

Bürgermeister Michael Merle stellte ausdrücklich die Frage nach dem „Restrisiko“. Es könnte Punkte in der Mitte des Rasters geben, an denen die Belastung stärker sei, aber dass eine großflächige Belastung vorliege, sei nicht zu erwarten. „Es sollte mit dem Teufel zugehen, wenn es so wäre.“ Merle führte an, dass der Notar für das noch zu verhandelnde Grundstücksgeschäft mit der Kirche geschrieben habe: Wolle die Stadt kein Grundstück mit einem Risiko, dann kämen weder Kauf noch Erbpacht in Frage.

Holger Görlach (SPD) führte an, dass Kanalisation und Versorgungsleitungen tiefer im Boden liegen als einen Meter. „Wenn Öl auf der Schaufel ist, dann gilt das Abfallrecht“, machte Fechner deutlich. Dies sei dann fachgerecht zu entsorgen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler fasste Fechners Ausführungen zusammen. Er unterstrich, dass bei unbelastetem Boden keine zusätzlichen Entsorgungskosten von 50 000 bis 60 000 Euro zu erwarten seien, die Stoffe im Erdreich nicht grundwassergefährdend seien und nach dem gesunden Menschenverstand kein Risiko bestehe.

Merle betonte indes, dass es auf dem Grundstück eine Altlast gebe. Der Hessische Städte- und Gemeindebund habe der Stadt in einer juristischen Stellungnahme mitgeteilt, dass eine komplette Freistellung der Stadt von der Haftung erreicht werden müsse. Auch als Pächter, nicht nur als Eigentümer, bestehe eine Ausgleichspflicht bei Schäden.

Markus Ruppel (CDU) fand, das geringe Risiko werde wie ein Elefant aufgebaut. Die Stadt habe seinerzeit mit dem Schlossgelände auch ein Grundstück gekauft, von dem man wusste, dass es belastet sei. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Matthias Görlach (SPD) wies allerdings darauf hin, dass die Haftungsregelung eine andere gewesen sei.

Fechner spitzte die Diskussion um die Belastung auf besondere Weise zu: „In Frankfurt lachen die über sowas.“

Quelle: https://butzbacher-zeitung.de/behoerde-hat-faktisch-ihr-go-gegeben/

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