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Feuerwehr Kirch Göns Posts

Freiwillige Feuerwehr Kirch-Göns nimmt Melder wieder auf

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Der 1. Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns teilt mit, dass die Einsatzabteilung zum 01.07. die Melder wieder aufnehmen wird. Dies gilt bis zu einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Bau des Feuerwehrgerätehauses in Kirch-Göns in diesem Jahr.
Zu diesem Entschluss ist die Feuerwehr gekommen, weil sie damit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung gerecht werden will.
Die Frauen und Männer der Kirch-Gönser Feuerwehr hoffen, dass nun nach vielen und langen Überlegungen und Beratungen eine für die Kirch-Gönser Wehr und Bevölkerung gute Entscheidung getroffen werden kann. Sie möchte damit auch der teilweisen Auffassung, die Politik würde erpresst, entgegen wirken, wobei sich den Aktiven die Frage gestellt hat, was ein Streik mit Erpressung zu tun hat? Das Streikrecht ist ein demokratisches Grundrecht, was auch den Politikern in Butzbach nicht fremd sein sollte.

Behörde hat faktisch ihr ‚Go‘ gegeben

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KIRCHENGRUNDSTÜCK – Bodengutachter sieht kein Risiko bei Errichtung des Kirch-Gönser Stützpunkts

BUTZBACH (thg). „Der gesunde Menschenverstand sagt, auf der Fläche ist nichts zu erwarten; aber es ist nicht ausgeschlossen, dass punktuell etwas da ist.“ Dr. Frank Fechner stellte am Montag in der Mehrzweckhalle Nieder-Weisel drei Ausschüssen seine Bodenuntersuchungen des Kirch-Gönser Kirchengrundstücks vor, das als Fläche für den Feuerwehrstützpunkt Butzbach Nord vorgesehen ist. Zuletzt hatte er im Februar eine Rasteruntersuchung unternommen, auf die sich seine Aussage bezog. Und er unterstrich, bezugnehmend auf ein Schreiben der eingeschalteten Behörde: „Das Regierungspräsidium (RP) hat faktisch sein ‚Go‘ gegeben.“ Eine Bebauung des Grundstücks wäre damit erlaubt.

Nach dem Ölunfall oberhalb des Grundstücks in den 70er Jahren fand der Gutachter ab einer Tiefe von etwa zwei bis 4,50 Metern unter der Geländekante Bereiche mit Mineralöl-Belastung. „Öl ist da, aber nicht dramatisch viel“, sagte er und bezog sich auf seine erste Untersuchung von vor zwei Jahren. Bis in neun Meter Tiefe waren Proben entnommen worden. Nach der Untersuchung der möglichen Wasserlöslichkeit der Schadstoffe habe das RP „keinen Handlungsbedarf“ festgestellt.

Stelle man nun die Frage nach dem „Stadtsäckel“, so Fechner, erwarte er keine hohen Entsorgungskosten für den Aushub beim Bau. Das Gebäude werde flach gegründet und bis zu einem Meter tief sollte der Boden unbelastet sein, so seine Einschätzung. Das Feuerwehrhaus erhalte eine Plattengründung, sie gehe bis 80 Zentimeter tief. Die Belastung sei „nicht nennenswert, damit der Aushub wohl in der Klasse Z0 einzustufen und damit nicht als kontaminiertes Material zu entsorgen sei. Auch der Druck eines Feuerwehrhauses auf das Erdreich werde nicht dafür sorgen, dass die Schadstoffe im Boden bis ins Grundwasser vordringen, so Fechners Einschätzung.

Bürgermeister Michael Merle stellte ausdrücklich die Frage nach dem „Restrisiko“. Es könnte Punkte in der Mitte des Rasters geben, an denen die Belastung stärker sei, aber dass eine großflächige Belastung vorliege, sei nicht zu erwarten. „Es sollte mit dem Teufel zugehen, wenn es so wäre.“ Merle führte an, dass der Notar für das noch zu verhandelnde Grundstücksgeschäft mit der Kirche geschrieben habe: Wolle die Stadt kein Grundstück mit einem Risiko, dann kämen weder Kauf noch Erbpacht in Frage.

Holger Görlach (SPD) führte an, dass Kanalisation und Versorgungsleitungen tiefer im Boden liegen als einen Meter. „Wenn Öl auf der Schaufel ist, dann gilt das Abfallrecht“, machte Fechner deutlich. Dies sei dann fachgerecht zu entsorgen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Euler fasste Fechners Ausführungen zusammen. Er unterstrich, dass bei unbelastetem Boden keine zusätzlichen Entsorgungskosten von 50 000 bis 60 000 Euro zu erwarten seien, die Stoffe im Erdreich nicht grundwassergefährdend seien und nach dem gesunden Menschenverstand kein Risiko bestehe.

Merle betonte indes, dass es auf dem Grundstück eine Altlast gebe. Der Hessische Städte- und Gemeindebund habe der Stadt in einer juristischen Stellungnahme mitgeteilt, dass eine komplette Freistellung der Stadt von der Haftung erreicht werden müsse. Auch als Pächter, nicht nur als Eigentümer, bestehe eine Ausgleichspflicht bei Schäden.

Markus Ruppel (CDU) fand, das geringe Risiko werde wie ein Elefant aufgebaut. Die Stadt habe seinerzeit mit dem Schlossgelände auch ein Grundstück gekauft, von dem man wusste, dass es belastet sei. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Matthias Görlach (SPD) wies allerdings darauf hin, dass die Haftungsregelung eine andere gewesen sei.

Fechner spitzte die Diskussion um die Belastung auf besondere Weise zu: „In Frankfurt lachen die über sowas.“

Quelle: https://butzbacher-zeitung.de/behoerde-hat-faktisch-ihr-go-gegeben/

Statement zur Außerdienststellung der FFW Kirch-Göns

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Wir, die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns, möchten uns nun, nachdem wir nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend 22. Mai 2018 die Funkmeldeempfänger abgelegt haben, selbst zu Wort melden. Im Vorhinein ist zu erwähnen,  dass es sich bei der Dienstniederlegung unserer Aktiven nicht um eine „Erpressung gegenüber der Politik“ handelt, so wie es von einigen Politikern dargestellt wird, sondern vielmehr um ein Statement, das zum Ausdruck brachte, wie groß die Enttäuschung über das Handeln der verantwortlichen Kommunalpolitiker ist.

Bereits in den 90er- Jahren wurde der schlechte Zustand unseres Gerätehauses durch den technischen Prüfdienst des Landes Hessen festgestellt. Dazu zählt nicht nur, dass wir uns (Damen und Herren) in der Fahrzeughalle umziehen müssen, sondern beispielsweise auch, dass es keine eigenen Sanitäranlagen gibt. Viel wesentlicher ist, dass die Sicherheit der Feuerwehrmänner-/frauen nicht gewährleistet ist.  Bereits im Oktober 2012 gab es Gespräche seitens der Stadt mit der Kirchenverwaltung in Darmstadt, respektive dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kirch-Göns darüber, ob das Kirchengrundstück für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung stehen könnte. Diesem wurde nach diversen Besprechungen sowohl von der Kirchenverwaltung wie dem Kirchenvorstand im Jahre 2015 zugestimmt.

Aufgrund eines Ölunfalls im Jahre 1970 wurden mehrere Bodenuntersuchungen vorgenommen, bei denen man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Risiko minimal sei. Diese Erkenntnis teilten allerdings sowohl einige Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses als auch diverse Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung nicht. Auch dass das Regierungspräsidium Darmstadt grünes Licht für das Kirchengrundstück gab, konnte weite Teile der Stadtverordnetenversammlung nicht überzeugen. Stattdessen wurde mit einer knappen Mehrheit für weitere Prüfungen sowie für die Suche nach Alternativstandorten gestimmt. Es gab auch Stadtverordnete, die die Verhandlungen mit der evangelischen Kirche endgültig abbrechen wollten.  In diesem Zusammenhang ist für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns sehr enttäuschend, dass trotz Gesprächsangeboten unsererseits, es auf Seiten der FDP und der Grünen nicht einmal eine Antwort gab, bzw. bis heute der Dialog mit uns nicht geführt wird.

Der im letzten Jahr vom hessischen Innenminister Beuth übergebene Förderbescheid über rund 154.000€ spielt dabei für den einen oder anderen Abgeordneten keine Rolle. Durch Recherchen im hessischen Innenministerium erfuhren wir, dass der Förderbescheid zweckgebunden sei und deshalb de facto nicht so einfach auf ein Alternativgrundstück zu übertragen sei.  Zudem läuft die Frist für den Förderbescheid im März nächsten Jahres ab, weshalb es für uns unverständlich ist, dass man auf politischer Seite nur so träge vorankommt.

Während die Wehrführung sehr engagiert war, den Neubau eines Gerätehauses weiter voranzutreiben, wuchs der Unmut der Aktiven stetig. In fast jeder unserer Übungen wurde gefragt, wie der Stand der Dinge bezüglich des Gerätehauses sei. Leider konnte die Wehrführung selten handfeste Fortschritte melden. Aus diesem Grund war es uns völlig fremd, wie man auf die Idee kommen kann, dass die Abgabe der Funkmeldeempfänger nur inszeniert sei.

Jeder einzelne in unserer Feuerwehr macht seine Aufgabe freiwillig, neben dem Beruf, der Familie und sonstigen Verpflichtungen, auch unter Opferung von Freizeit. Jeder einzelne in unserer Feuerwehr stand zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit. Jeder einzelne in unsrer Feuerwehr setzte sein Leben aufs Spiel, um das Leben anderer MitbürgerInnen zu schützen und zu retten. Ist es denn wirklich so unverständlich, dass man nach jahrelangen Gesprächen, Versammlungen und Diskussionen endlich mal etwas in den Händen haben möchte?

Wir, die Feuerwehr Kirch-Göns, waren bis zum Dienstagabend, 22. Mai 2018, die einzige Feuerwehr im Butzbacher Norden, die Tageseinsatzbereit war. Diese Aufgabe haben wir gerne für unsere MitbürgerInnen ausgeführt und es war nicht unsere Absicht sich der Verantwortung zu entziehen. Im Gegenteil: lange (seit den 90-er Jahren) haben wir uns mit den verheerenden Umständen in unserem Gerätehaus zufrieden gegeben, lange haben wir Geduld aufgebracht für die vielen Prüfungen und Untersuchungen, lange haben wir versucht konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken. Doch nach mittlerweile gut sechs Jahren sind wir mit unserer Geduld langsam am Ende.

Deshalb ziehen nicht wir uns aus der Verantwortung gegenüber unseren MitbürgerInnen, sondern die Politik wird ihrer Verantwortung uns gegenüber nicht gerecht.

Wir hoffen sehr, dass es zeitnah zu einer Entscheidung kommt, die das Wohl der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns und der BürgerInnen von Kirch-Göns im Blick hat.

Abschließend möchte der 1. Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Kirch-Göns, Markus Mohr, ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Mitteilung aus der Mitte der aktiven Mannschaft kommt und nicht von der Wehrführung!

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