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Unser Auftrag

Die deutschen Gesetzte und Verordnungen schreiben den Bundesländern die Verantwortung für die Feuerwehr zu. Um diesen Rechnung zu tragen, hat das Land Hessen das „Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)“ erlassen.

Zweck dieses Gesetzes ist:

  1. die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe),
  2. die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz).

Aufgabenträger sind:

  1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
  2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe,
  3. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe,
  4. das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz

Der Aufgabenträger unserer Feuerwehr ist somit die Stadt Butzbach.

Aufgrund der einzuhaltenden Hilfsfristen, welche im HBKG geregelt sind, wird auch in unserem Stadtteil
einer Feuerwehr vorgehalten.

Deshalb gibt es uns: Die Feuerwehr Butzbach / Stadtteilwehr Kirch Göns

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